Behandlungspflege
Dazu zählen medizinische Leistungen wie beispielsweise
- Injektionen (Insulin, Heparin, Schmerztherapie)
- Vitalzeichenkontrolle (Blutdruck, Puls, Atmung)
- Blutzuckerkontrolle
- Tägliche Medikamentengabe, Richten der Medikamente für eine Woche
- An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe ( ATS )
- Wundversorgung und Verbände
- Kompressionsverbände
- Künstliche Ernährung und Infusionstherapie
- Stoma-Versorgung, Katheter-Pflege
- und weitere Leistungen
Leistungen der Behandlungspflege erfolgen auf ärztliche Verordnung gemäß § 37 SGB V. Diese werden direkt mit der jeweils zuständigen Krankenkasse abgerechnet.