Betreuung
Diese Leistungen können stundenweise nach individueller Notwendigkeit mit uns vereinbart werden:
- Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine
„sichere“ Auszeit zu ermöglichen - Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung wie z.B. gemeinsames Lesen,
Gesellschaftsspiele, gemeinsames betrachten von Fotos, gemeinsames kochen oder backen u.v.m. - Mobilisation in Begleitung wie z.B. spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder
anderen Gehhilfen, Bewegungsübungen (jedoch nicht als Ersatz für Physiotherapie!) - Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß wie z.B. Arztbesuch, Behördenbesuch,
Einkäufen u.v.m.
Im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI sind diese Leistungen abrechenbar.
Leistungen die grundpflegerische Hilfestellungen wie z.B. Duschen, Baden, Inkontinenzversorgung, Hilfe
bei der Nahrungsaufnahme, etc., beinhalten, sind im Zusammenhang mit den zusätzlichen Betreuungsleistungen
gemäß § 45b SGB XI nicht abrechenbar!
Wünschen Sie mehr Information und Beratung? Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit uns. Telefon 09861 / 974535